Wie wird man Bergrettungsmitglied:
Voraussetzungen für die Aufnahme eines Bewerbers sind:
- Bedarf der zuständigen Ortsstelle
- ein Mindestalter von 17 Jahren
- freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeit
- geistige und körperliche Eignung
- du hast klettertechnische Kenntnisse
- du kannst Schifahren und Bergsteigen
- die Berge sind dein Hobby
- unter 18 Jahren das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten
Grundausbildung in der Ortsstelle
- Der Ausbildungsleiter erstellt ein Programm für Schulungsabende, Ausbildungsveranstaltungen und Übungen
- Erste-Hilfe-Ausbildung werden von Ortsstellenärzte und Sanitätswarte geleitet
- Die Ausbildungsziele sind in den Richtlinien der Landesleitung enthalten
- Vorbereitung für den Besuch der Landeskurse, (Grundkenntnisse der Knoten und Rettungstechniken erforderlich)
Grundausbildungskurse der Landesleitung
Jedes Mitglied muss die Grundausbildung binnen 3 Jahren nach der Aufnahme positiv abschließen.
Die Grundausbildung besteht aus einer Ortsstellenausbildung, einem Winterkurs, Eiskurs und aus einem Eiskurs und einem SAN-Kurs auf Landesleitungsebene.
Folgende Voraussetzungen sind vor der Teilnahme nachzuweisen:
- Es ist die technische Ortsstellenausbildung lt. Ausbildungübersicht positiv abzuschließen.
- Eintragung ins Stammdatenblatt
- Erfahrung im Umgang mit den Gefahren im winterlichen Gebirge (Tourenerfahrung, skifahrerisches Können)
- Führen von Klettertouren im III. Schwierigkeitsgrad im alpinen Bereich
- Vor dem Besuch des Eiskurses muss der Fels- und der Winterkurs auf Gebietsstellenebene positiv abgeschlossen werden!
Fortbildung
Die Aufgaben, Einsatz- und Bergrettungstechniken, sowie die organisatorischen Angelegenheiten sind im Bergrettungsdienst ständigen Änderungen unterworfen,
daher ist eine permanente Fortbildung der Bergrettungsmitglieder unbedingt notwendig. Diese erfolgt auf Ortsstellen- und Landesebene.
Spezialausbildungen
- Alpinausbildner
- Flugretter
- Lawinenhundeführer
- Canyoningretter
Grundlage für die Absolvierung einer Spezialausbildung ist immer der positive Abschluss der Grundausbildung im ÖBRD |